Unsere AGBs

Teilnehmer

Die Teilnahme wird wirksam mit der Anmeldung. Der Teilnehmer akzeptiert die Preise und Bedingungen.

Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Wassersport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Zudem darf in den letzten 14 Tagen bis zum Zeitpunkt der Miete/ des Kurses kein Kontakt mit COVID19 infizierten Menschen zustande gekommen sein und es dürfen keine typischen Corona-Symptome vorliegen.

Voraussetzung für die Teilnahme an allen Wassersport Kursen/ der Materialmiete ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag

Die Anmeldung zu den Wassersport-Kursen bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für die Materialmiete. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären.

Die Wassersportschule Layline behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl des Wassersport-Kurses nicht erreicht wird.

Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag, etc.) oder bei Zerstörung der Wassersport Materialien durch Kollisionen oder Vandalismus. Vom Teilnehmer/Mieter geleistete Zahlungen werden in diesen Fällen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme am Kurs ausgeschlossen werden.

Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer raschen Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Sicherheit/ Durchführungsbedingungen

Den Anweisungen des Ausbilders/Vermieters ist unbedingt Folge zu leisten. Brillen und sonstige Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern.

Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Wassersport Materials wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer verpflichtet, das Wassersport Material vor Benutzung zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, bei der Prüfung festgestellte oder während des Kurses/der Vermietung auftretende Schäden dem Ausbilder/Vermieter sofort anzuzeigen.

Falls die Betriebsbereitschaft der Wassersport Ausrüstung durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch grob fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.

Haftung

Der Wassersportschule Layline ist vom Mieter bei Vertragsabschluss eine gültige Kitelizenz und eine aktive VDWS Safety Tool Versicherung oder Gleichwertiges vorzuweisen.

Die Wassersportschule Layline ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe des Kitematerials zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis, mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung anderer, fehlende Versicherung) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung des Kite Materials offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.

Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Der Mieter hat auch für ein Verschulden von anderen, die das gemietete Kitematerial nutzen, einzustehen.

Bei Beginn des Mietvertrages hinterlegt der Mieter beim Vermieter eine Kaution in bar oder bestätigtem Bankscheck. Der Vermieter ist im Schadensfalle berechtigt, diese Kaution in Anspruch zu nehmen, soweit der Schaden nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden ist und der Mieter diesen zu vertreten hat.

Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes des Kite Materials und der Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig.

Zusätzliche Mietbedingungen

Der Kiteschule Layline ist vom Mieter bei Vertragsabschluss eine gültige Kitelizenz und eine aktive VDWS Safety Tool Versicherung oder gleichwertige vorzuweisen.

Die Kiteschule Layline ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe des Kitematerials zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt.  Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis, mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung anderer, fehlende Versicherung, etc.) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung des Kitematerials offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten. 

Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen.  Der Mieter hat auch für ein Verschulden von anderen, die das gemietete Kitematerial nutzen, einzustehen. 

Bei Beginn des Mietvertrages hinterlegt der Mieter beim Vermieter eine Kaution in bar oder bestätigtem Bankscheck. Der Vermieter ist im Schadensfalle berechtigt, diese Kaution in Anspruch zu nehmen, soweit der Schaden nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden ist und der Mieter diesen zu vertreten hat.

Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes des Kitematerials und der Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig. 

Fotos

Während des Kurses werden Fotos für die Homepage und Instagram, Facebook Seite von Layline gemacht und eingestellt. Mit der Teilnahme an den Kursen räumen die Kursteilnehmer dem Veranstalter das Recht ein, die Fotos honorarfrei für folgende Zwecke zu nutzen: Berichterstattung über den Kurs durch den Veranstalter, Nutzung der Fotos auf der Homepage, Instagram- und Facebook-Seite von Layline, sowie zur Werbung.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.